Es ist Zeit, den Menschen in unserem Land ihre Würde wieder zu geben.

 

Anstellen für Nahrungsmittel worlds of food

oedt/abs. Als im Februar 1993 die Tafeln in Berlin gegründet wurden, stand die Situation der Berliner Obdachlosen im Fokus der Gründermitglieder. Adaptiert wurde die Idee, das Konzept aus den USA, in dem man überschüssige Lebensmittel vor der Vernichtung bewahrte und an den Ärmsten der Armen verteilt. Eine einfache, wie sinnvolle Maßnahme, den Überfluss an Nahrung, die vernichtet werden sollte, an Bedürftige weiter zu geben.

Eine Idee wurde geboren. In den darauf folgenden Monaten verbreitete sich die Idee der Tafeln bundesweit und war Auslöser vieler Menschen, in ihrer Stadt und Kommune, Lebensmittel zu retten und an Bedürftige weiter zu geben. Bis hierhin gut und nachvollziehbar.

 

Armut kommt nicht aus heiterem Himmel.

Nur was ist aus diesem eigentlich sozialen Gedanken, der gut gemeinten Bewegung geworden? Welche Konsequenzen wurden in rund 25 Jahren aus der damaligen notwendigen Hilfe gezogen? Wie sehen die Ergebnisse dieser Hilfe aus? Was hat diese um sich greifende Wohltätigkeit langfristig an Positivem bewirkt? Nichts! Das Gegenteil ist der Fall. Die guten Absichten der Tafeln und deren ehrenamtlichen Mitarbeiter, wurden benutzt, um den Sozialstaat sukzessive abzubauen, die vorhandene Armut zu manifestieren und „Spenderfirmen“ eine Alibifunktion zu gewähren, damit sie weiter ökologisch und ökonomisch verbrecherisch mit der Lebensmittelproduktion umgehen können. Nicht zu vergessen die Firmen, die unter dem Deckmantel „Wir schaffen Arbeitsplätze“ in ihrem Kalkül der staatlich geförderten Ausbeutung, in ihrer Firmenpolitik aufnehmen. Denn wie so kann es sein, dass Konzerne Millionen und Abermillionen Euros mehr Umsätzen, expandieren, Bonizahlungen ins Obszöne steigen, Banken im „Minutentakt“ mit Milliarden unterstützt werden können? Der Staat einen Überschuss!!! von 37 Milliarden Euro hat und doch die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinanderklafft?

 

Die Würde des Menschen

Um Almosen betteln und zu empfangen, widerspricht in eklatanter Weise die Würde des Menschen. Es reicht nicht, dass Menschen, die Sozialhilfe, Alg II, Aufstocker oder Grundsicherung im Alter ihr Leben vor Behörden komplett offen legen müssen. Auch wenn sie Almosen, (und das ist es nun mal), der Tafeln in Anspruch nehmen müssen, wird wieder registriert und Nummern vergeben. Ebenso geben es Hinweise, dass bedürftige Menschen von ihren „Sachbearbeitern“ auf die Tafeln hingewiesen werden. Alleine diese Hinweise besagen doch schon, dass die sogenannten Regelsätze mit einem Sozialstaat nicht kompatibel sein können. Der „Warenkorb“ der ehemaligen Sozialhilfe war menschenverachtend. Der „Regelsatz“ im Alg II steht dem in nichts nach.

 

Es gibt 930 Tafeln in Deutschland, auf die man stolz sein kann. Die Tafeln sind kein Zeichen der Schande. (Stephan Mayer, innenpolitischer Sprecher der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion)

 

Die Existenz und das Engagement der Tafeln ist der Verdienst vieler Menschen, die ehrenamtlich versuchen, verweigerte und ungenügende Leistungen des Sozialstaates, durch ehrenamtliche Leistungen zu mildern. Dies darf jedoch nicht darüber hinweg täuschen, die Existenz der Tafeln ist das Versagen der politischen Entscheidungsträgern und ja, eine Schande, auf der niemand stolz sein darf. Die Kluft zwischen Arm und Reich wächst seit 1980 unaufhaltsam und hat einen beängstigend Stand erreicht.

„Niemand muss in Deutschland hungern, wenn es die Tafeln nicht gäbe. Mit Hartz IV hat jeder das, was er zum Leben braucht. Die gesetzliche Grundsicherung wird genau bemessen und   regelmäßig    angepasst.“                                                                                                                                       Der künftige Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). 10.03.2018/ Quelle: ZEIT ONLINE, AFP, KNA,

 

Dabei ist es offensichtlich, dass Hartz IV Armut per Gesetz ist und das Damoklesschwert dieser Armut System hat. Betroffene sollen möglichst jede Arbeit zu jedem Lohn annehmen. Dabei spielt es keine Rolle, dass Konzerne Millionen Gewinne verbuchen aber gleichzeitig ganze Belegschaften entlassen oder in künstlich erschaffene Gesellschaften aufnehmen, die dann zu Knebelbedingungen einen Hungerlohn/Mindestlohn bezahlen. So konnte es passieren, dass Deutschland den größten Niedriglohnsektor Europas hat. Denn jeder fünfte Job in Deutschland liegt unter der Niedriglohnschwelle, so dass eine Rente unterhalb der Grundsicherung vorprogrammiert ist. Und wenn über zwei Millionen Arbeitnehmer nicht einmal diesen entwürdigenden Mindestlohn bekommen, knapp 500.000 Pflegebedürftige auf Sozialhilfe angewiesen sind, ca. 1,3 Millionen Menschen die Arbeiten, trotzdem mit dem Gehalt unter dem sogenannten „Regelsatz“ liegen, 4,3 Millionen Menschen Hartz IV als Lebensunterhalt beziehen, wird deutlich, wie sehr das Hartz IV System den sozialen Anspruch verkommen ließ. Dabei ist die Dunkelziffer derjenigen nicht einmal angedacht, die aus irgendwelchen Gründen keine Unterstützung beantragen wollen, können oder sanktioniert werden. Und die Folgen dieser entwürdigenden Sanktionierungen der Menschen? Von Energiesperren über Reduzierungen oder Streichung des Existenzminimum, bis zur Obdachlosigkeit. Alleine die Angst der Menschen unter diesen Sanktionen zu fallen, mach körperlich und physisch krank. Dabei ist es egal, ob einer 10,20 oder 30 Jahre gearbeitet und in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Wenn er seine Arbeit verliert, gibt es nach einem Jahr nur noch den Hartz IV Satz und als Folge den Verlust seines sozialen Umfelds und sein Lebensmittelpunkt. Selbst ein neuer Job bewahrt nicht vor der Armut, denn er muss jeden Job annehmen, egal wie er bezahlt wird oder welche Qualifikation notwendig ist. Gerade Arbeitslose in Deutschland sind von Armut in Europa am meisten bedroht. Laut Eurostat liegt das Armutsrisiko in Deutschland bei fast 80 Prozent. Deswegen gehört das Sanktionsregime von Hartz IV abgeschafft. Kürzungen der Mittel für Weiterbildung und Qualifizierung in der Arbeitsagentur werden zurückgenommen und stattdessen aus Steuermitteln in entsprechender und notwendiger Höhe aufgestockt. Eine Grundsicherung von 1100 Euro muss eingeführt werden, die sich progressiv an den Lebenshaltungskosten orientiert.

 

Berlin

Die Europäische Kommission hält der Bundesregierung schwere Versäumnisse bei der Bekämpfung der sozialen Not in Deutschland vor. Wörtlich schreibt die Brüsseler Behörde in ihrem aktuellen Länderbericht: „Im Zeitraum 2008 bis 2014 hat die deutsche Politik im hohem Maße zur Vergrößerung der Armut beigetragen.“

Quelle

 

Obwohl die Weltwirtschaft rund läuft, steigt die Einkommensungleichheit weltweit. Immer weniger Menschen partizipieren von der steigenden Wirtschaft. Das Gefälle zwischen Gutverdiener und Einkommensschwache hat nach Aussagen des französischen Ökonomen Thomas Piketty einen Stand von 1913. Er empfiehlt als Sofortmaßnahme dieser Ungleichheit, die Einführung eines globalen Finanzregisters, um Steuerflucht, Geldwäsche zu erschweren. Den Zugang zu Bildung zu erleichtern. Progressive Steuersätze, die mit dem Einkommen steigen und angemessene Mindestlöhne.

Dabei muss der Mindestlohn progressiv so angehoben werden, dass der Rentenanspruch deutlich oberhalb der Grundsicherung liegt. Die Berechnungsmethode darf nicht an der Realität, wie sie es jetzt tut, vorbeigehen. Einkommen armer Haushalte werden überschätzt und die reicheren Haushalte unterschätzt.

 

„Würdiges Leben aus eigener Arbeit“

SPD-Vize Ralf Stegner

 „Das Problem in Deutschland heißt Armut und nicht Flüchtlinge. Deshalb müssen wir deutlich mehr tun gegen Altersarmut, aber auch gegen Kinderarmut. Die Tafeln leisteten eine herausragende Arbeit, besser wäre es aber, sie würden gar nicht gebraucht. Es gehe nicht in erster Linie um höhere Sozialleistungen, sondern um ein würdiges Leben aus eigener Arbeit.“

 

 

 

Häufigkeit von Sanktionen

Im Jahr 2015 wurden insgesamt 978.809 Sanktionen verhängt. Der überwiegende Teil davon waren kleine Sanktionen aufgrund von Meldeversäumnissen (rund 75 %). 131.520 Arbeitslosengeld-II-Empfänger waren von mindestens einer Sanktion betroffen (3,0 % aller Arbeitslosengeld-II-Empfänger). Die durchschnittliche Leistungskürzung unter diesen betrug 19,4 %. 6.963 Alg-II-Empfänger waren von Vollsanktion betroffen. Die Sanktionshäufigkeit ist regional unterschiedlich; sie ist in Berlin am höchsten.

Quelle

 

Regelbedarf AlgII ab dem 01.01.2018

Gesamt* 100% 416,00 €

   
Anteil am Regelbedarf 

                                      

Nahrung, alkoholfreie Getränke

 

 

34,86%

 

 

145,04 €

Freizeit, Unterhaltung, Kultur 9,59% 39,91 €
Nachrichtenübermittlung 8,94% 37,20 €
Bekleidung, Schuhe 8,76% 36,45 €
Wohnen, Energie, Wohninstandhaltung 8,87% 36,89 €
Innenausstattung, Haushaltsgeräte und-gegenstände 6,16% 25,64 €
andere Waren und Dienstleistungen 7,93% 32,99€
Verkehr 8,33% 34,66 €
Gesundheitspflege 3,80% 15,80 €
Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen 2,49% 10,35 €
Bildung 0,26% 1,06 €

 Quelle

 

Die Finanzierung der Bundestagsabgeordneten

Abgeordnetenbezüge

Abgeordnete sind Inhaber eines öffentlichen Amtes. Um dieses finanziell unabhängig von der persönlichen Lebenssituation ausführen zu können, erhalten Bundestagsabgeordnete eine zu versteuernde Diät in Höhe von 9.542 Euro pro Monat. Neu ist das Verfahren, dass seit 2016 die Entschädigung zur Mitte des Jahres automatisch steigt. Die Abgeordneten hatten 2014 beschlossen, ihre Einkünfte an den sogenannten Nominallohnindex zu koppeln, also an die durchschnittliche Entwicklung der Bruttomonatsverdienste der Beschäftigten. Damit entgehen sie der öffentlich, strittigen Debatte, die regelmäßig mit der Erhöhung der Diäten verbunden war.

Kostenpauschale

Doch das ist bei Weitem nicht alles. Alle Abgeordneten haben Anspruch auf zahlreiche Nebenleistungen, wofür die Steuerzahler aufkommen müssen. Hierzu zählt die Kostenpauschale, die die Abgeordneten steuerfrei gewährt bekommen und die automatisch jedes Jahr steigt. Sie beträgt derzeit 4.318 Euro monatlich und soll der Finanzierung von Bürokosten im Wahlkreis, Mehraufwendungen am Sitz des Parlaments sowie von Kosten für Repräsentation und Wahlkreisbetreuung dienen. Da es sich um eine Pauschale handelt, spielen die tatsächlich durch das Mandat bedingten Ausgaben letztlich keine Rolle. Denn wer beispielsweise in Berlin oder Umgebung wohnt, braucht keinen Zweitwohnsitz und hat auch entsprechend geringere Fahrtkosten. Bleibt also der mandatsbedingte Jahresaufwand unter 51.816 Euro, wird die Differenz zu einem steuerfreien Zusatzeinkommen. Unfair ist zudem, dass für die Kostenpauschale der Abgeordneten vollständig die Steuerzahler aufkommen müssen, diese selbst jedoch, bei gleich hohen beruflichen Aufwendungen, ihre Werbungskosten nur anteilig vom Staat finanziert bekommen. Darüber hinaus müssen die Steuerzahler diese Aufwendungen auch noch bürokratisch dem Finanzamt nachweisen.

Büroausstattung

Neben der Kostenpauschale haben alle Abgeordneten Anspruch auf ein eingerichtetes Büro am Sitz des Bundestages in einer Größe von derzeit 54 Quadratmeter für sich und ihre Mitarbeiter einschließlich Kommunikationsgeräte und Möblierung.

Reisekosten

Bundestagsabgeordnete können alle Verkehrsmittel der Deutschen Bahn kostenfrei nutzen. Ende 2012 hat der Ältestenrat beschlossen, dass die Netzkarte der Bahn auch für Privatreisen genutzt werden darf. Dadurch können die Abgeordneten kostenlos per Bahn in den Urlaub reisen – die Kosten trägt der Steuerzahler. Im Raum Berlin steht ihnen zusätzlich die Dienstwagenflotte des Bundestags jederzeit zur Verfügung. Außerdem werden die Kosten für Inlandsflüge erstattet.

Sachleistungskonto

Über ein ebenfalls großes Budget können die Abgeordneten für ihre Büro- und Geschäftsausstattung verfügen. Hierzu stehen jedem Abgeordneten 12.000 Euro im Jahr zur Verfügung. Doch können die Abgeordneten darüber nicht nur Schreibmaterial oder Papier besorgen. Vom Steuerzahler finanziert werden auch beispielsweise Kaffeevollautomaten, Digitalkameras, Notebooks, iPads und Navigationsgeräte inklusive deren Einbau im privaten Pkw. Nicht nur das üppige Budget selbst ist kritikwürdig, da den Abgeordneten bereits eine kostenfreie Büroausstattung zugestanden wird. Auch können alle beschafften Gerätschaften hervorragend privat genutzt werden.

Mitarbeiterpauschale

Jeder Bundestagsabgeordnete braucht für seine Arbeit Personal – ob Sekretärin oder Referent. Hierfür werden ihm derzeit rund 20.870 Euro monatlich bereitgestellt. Mitarbeiter, die allerdings mit dem Abgeordneten verwandt, verheiratet oder verschwägert sind, sind hiervon ausgenommen. Ihr Gehalt muss der Abgeordnete selbst zahlen.

Übergangsgeld

Wer aus dem Bundestag ausscheidet, hat automatisch Anspruch auf Übergangsgeld. Die Regelungen sind so ausgestaltet, dass der Abgeordnete sehr weich fällt. Für jedes Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag erhält er einen Monat Übergangsgeld und zwar in voller Höhe der Abgeordnetenentschädigung, also derzeit 9.542 Euro. Gedeckelt ist die Bezugsdauer bei 1½ Jahren. Somit können Langzeitabgeordnete nach ihrem Ausscheiden aus dem Bundestag bis zu 171.756 Euro kassieren. Allerdings werden ab dem zweiten Monat alle Erwerbs- und Versorgungseinkünfte auf das Übergangsgeld angerechnet.

Versorgung

Die Versorgung von Abgeordneten ist für die Steuerzahler ein besonderes Ärgernis. Nirgendwo sonst gönnen sich die Politiker derart generöse Privilegien wie bei der eigenen Altersversorgung. Bundestagsabgeordnete zahlen keine Beiträge für ihre Altersversorgung. Sowohl die Höchstversorgung als auch die jährlichen Steigerungsraten sind übertrieben. Bereits nach einem Jahr im Bundestag erwirbt ein Abgeordneter einen Pensionsanspruch von 239 Euro im Monat. Rechnerisch erhält er pro Jahr Bundestagszugehörigkeit 2,5 Prozent der jeweils aktuellen Entschädigungshöhe. Somit ergibt sich nach 27 Jahren ein Maximalanspruch von 67,5 Prozent der Entschädigung bzw. derzeit knapp 6.441 Euro pro Monat. Auf diese Weise erreichen Abgeordnete bereits nach einem halben „Arbeitsleben“ den maximalen Pensionsanspruch. Zudem können lang gediente Parlamentarier bis zu zehn Jahre vor Erreichen der Altersgrenze abschlagsfrei in Pension gehen.

Quelle

 Amtsbezüge Minister:

Bundesminister verdienen etwas weniger, erhalten aber mit rund 15.311 Euro pro Monat immer noch ein stattliches Salär. Auch ihnen steht eine jährliche steuerfreie Pauschale zu, in Höhe von etwa 3.681 Euro.

Übergangsgeld

Wer die Bundesregierung verlässt, fällt erst einmal weich. Bereits nach einem Tag Amtszeit stehen einem Bundesminister rund 68.900 Euro Übergangsgeld zu. Je nach Dauer der Amtszeit kann das Übergangsgeld auf bis zu 206.700 Euro steigen, das maximal 2 Jahre nach Ausscheiden gewährt wird. Auch wenn die Übergangsgelder ab dem zweiten Monat mit privaten Einkünften verrechnet werden, bleiben sie ein üppiges Polster, wovon viele in der Privatwirtschaft nur träumen können.

Aus Sicht des BdSt müssen die Ansprüche gekürzt werden. Maximal ein Jahr lang Übergangsgeld ist vollkommen ausreichend, wobei ein Jahr als Minister einen Anspruch von einem Monat Übergangsgeld auslöst. Bei extrem kurzen Amtszeiten sollte eine Monatszahlung nicht überschritten werden. Tritt ein Minister allerdings freiwillig von seinem Amt zurück, so sollte ihm kein Übergangsgeld gewährt werden.

Ruhegehalt

Besonders großzügig sind die Ruhegehaltsregelungen gefasst. Wer mindestens vier Jahre lang Bundesminister war, kann sich über eine Pension von mehr als 4.200 Euro pro Monat freuen. Mit jedem weiteren Jahr als Regierungsmitglied steigt die Pension um weitere knapp 366 Euro monatlich bis maximal knapp 11.000 Euro. Für Bundesminister gilt die gleiche Regelaltersgrenze wie für Bundesbeamte, also die schrittweise Anhebung auf 67. Doch können ehemalige Bundesminister unter Umständen schon mit 60 ihr Ruhegehalt in Anspruch nehmen.

Quelle

Das soll keine Neiddebatte sein oder werden. Nur ein Hinweis, dass es besser wäre, wenn manche Politiker oder Minister den Mund halten würden, wenn sie über Armut und Menschenwürde schwadronieren.

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