Grefrath. (abs) Immer mehr Kommunen können ihre Aufgaben nicht mehr erfüllen. Nicht nur die Schere zwischen Arm und Reich in der Bevölkerung öffnet sich immer weiter. Auch die Schere zwischen reichen und armen Kommunen, die bald die Daseinsvorsorge nicht mehr aufrechterhalten können, klappt stetig mehr auseinander. In einem Tempo, das von Jahr zu Jahr schneller wird und die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung, die im Grundgesetz Art. 28 Abs 2 verankert ist, aushebelt. Selbst im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (Art. 86 Abs 2 EGV) und Später im Vertrag zu Lissabon (Art. 14 AEUV) wird diese Daseinsvorsorge festgezurrt.

Die Interpretation des Bundesverfassungsgerichts besagt, dass in Deutschland ausgeglichene soziale, infrastrukturelle, wirtschaftliche, ökologische und kulturelle Verhältnisse anzustreben sind um eine nachhaltige Daseinsvorsorge zu gewährleisten.

Jetzt liegt eine Liste nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz NRW (ELAG) vor, in dem Kommunen Gelder vom Land NRW zurückbekommen oder aber noch dem Land schuldig sein sollen. Und so kann man unter Grefrath lesen, dass das Land NRW eine Forderung an die Gemeinde Grefrath von € 59.906,63 hat, die aller Voraussicht auch gezahlt werden muss.
Scrollt man diese Liste etwas herunter, steht versteckt am Schluss die Summe von € 1.15927,01, die der Kreis Viersen dem Land „schuldet“. Und dies bedeutet im Umkehrschluss, dass der Kreis Viersen wahrscheinlich die Kreisumlage, die jede Kommune an den Kreis bezahlen muss, erhöhen wird. Dabei wird Grefrath auch nicht verschont so dass die Rund 60.000,00 Euro Schulden am Land, die in der Gemeinde fehlen werden, sich noch um einiges erhöhen wird.
Das ist keine Sicherung der kommunalen Selbstverwaltung mehr, sondern wir sind auf einem Weg die Grundpfeiler unserer Demokratie und das sind die Kommunen in Deutschland, abzuschaffen.

 

Print Friendly, PDF & Email