Verzockt
Wenn aus Beitragsgeldern plötzlich Risikokapital wird
500 Millionen Euro. Diese Zahl steht inzwischen im Raum, wenn es um die Investments von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen in Finanzprodukte der Verius-Gruppe geht. Nach Recherchen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR sollen 28 Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen insgesamt mehr als eine halbe Milliarde Euro in die Fonds investiert haben. Ein erheblicher Teil davon ist verloren. Nach dem bislang bekannten Stand belaufen sich die bestätigten Verluste auf mehr als 170 Millionen Euro. Wie hoch der tatsächliche Schaden am Ende sein wird, ist noch offen.
Schon diese Zahlen sind bemerkenswert. Noch bemerkenswerter ist allerdings die Frage, um welche Art von Geld es hier geht und warum es überhaupt in solche Anlagen fließen konnte. Denn die gesetzlichen Krankenkassen sind keine gewöhnlichen Investmentgesellschaften. Ihre Rücklagen und Betriebsmittel stammen aus einem solidarisch finanzierten System. Es handelt sich um Geld, das für die Gesundheitsversorgung benötigt wird und bei Engpässen verfügbar sein muss. Das Sozialgesetzbuch IV schreibt deshalb für die Anlage der Mittel ausdrücklich vor, dass ein Verlust ausgeschlossen erscheinen muss. Gleichzeitig müssen Liquidität und ein angemessener Ertrag gewährleistet sein. Außerdem verlangt das Gesetz ein qualifiziertes Anlage- und
Risikomanagement. Wer diese Vorgaben liest, dürfte bei Renditeversprechen von sieben Prozent und mehr durchaus zweimal hinschauen. Genau solche Renditen standen bei den Verius-Anlagen nach Angaben der beteiligten Finanzunternehmen im Raum. Bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg wurden zwischen 2019 und 2022 insgesamt 50 Millionen Euro investiert. Nach Angaben aus der Klage sind inzwischen 96,3 Prozent dieser Anlagegelder verloren. Die Finanzfirmen weisen die Vorwürfe zurück. Ob die Anleger getäuscht wurden oder ob die Verantwortlichen selbst ihre Prüfpflichten verletzt haben, müssen letztlich die Gerichte klären.
Damit sind wir bei einem Punkt, der politisch weit über den konkreten Fall hinausgeht.
Wie kann es passieren, dass Einrichtungen, die mit dem Geld der Versicherten umgehen, überhaupt in hochriskante Finanzprodukte investieren? Und warum konnten solche Anlagen offenbar durch Gutachten und Bewertungen als mit den gesetzlichen Anlagevorschriften vereinbar erscheinen?
Nach den Recherchen von SZ, NDR und WDR beriefen sich mehrere Kassen auf Gutachten. Die AOK Bremen beispielsweise erklärte, ihre Risikobewertung habe auf einem KPMG-Gutachten beruht, das Investments in die Verius-Fonds grundsätzlich als mit den Vorgaben des Sozialgesetzbuches vereinbar bewertet habe. Auch eine komplexe Schuldverschreibung und ein Rating spielten offenbar eine Rolle. Damit entstand der Eindruck einer sicheren und konservativen Anlage.
Das ist der Punkt, an dem aus einem finanziellen Fehler eine politische Frage wird.
Denn wenn ein Unternehmen sein eigenes Geld risikoreich investiert und damit scheitert, ist das zunächst sein Problem. Wenn eine Bank sich verspekuliert, tragen Eigentümer und Anleger das Risiko. Bei großen Banken hat die Vergangenheit allerdings gezeigt, dass der Staat unter Umständen trotzdem einspringt, wenn ein Zusammenbruch als Gefahr für das gesamte Finanzsystem betrachtet wird.
2008 stellte die Bundesregierung ein Rettungspaket von 500 Milliarden Euro für die Stabilisierung des Finanzmarktes bereit. Hypo Real Estate, Landesbanken und andere Institute waren massiv von der Finanzkrise betroffen. Die öffentliche Hand übernahm Garantien, stellte Kapital bereit und verhinderte teilweise den Zusammenbruch von Banken. Die Begründung war damals die Systemrelevanz. Ein Zusammenbruch hätte möglicherweise noch größere wirtschaftliche Schäden verursacht.
Das ist kein Argument gegen jede staatliche Rettung. In einer Finanzkrise kann der Staat tatsächlich gezwungen sein, Schlimmeres zu verhindern. Aber es zeigt ein wiederkehrendes Problem:
Die Risiken werden häufig von wenigen eingegangen, während die Folgen von vielen getragen werden.
Und genau deshalb ist der Verius-Fall so interessant. Hier geht es nicht um einen internationalen Finanzkonzern, dessen Zusammenbruch das gesamte Bankensystem bedrohen könnte. Hier geht es um Einrichtungen des Gesundheitswesens und um Geld, das für ihre Aufgaben benötigt wird. Und wenn dieses Geld fehlt, kann die Frage nicht einfach mit einem Schulterzucken beantwortet werden.
Dabei muss man fair bleiben. Nicht jede Summe, die von Krankenkassen oder Kassenärztlichen Vereinigungen in Verius-Fonds investiert wurde, ist automatisch Versichertengeld. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg hat beispielsweise erklärt, ihre 50 Millionen Euro stammten aus dem eigenen Verwaltungshaushalt und nicht aus Honoraren oder Beitragsgeldern der Krankenversicherten. Auch bei anderen Einrichtungen muss im Einzelfallgenau betrachtet werden, aus welchem Haushalt das Geld kam.
Aber selbst diese Einschränkung ändert nichts an der grundsätzlichen Frage nach Verantwortung und Kontrolle. Wenn gesetzliche EinrichtungenMillionenbeträge anlegen, müssen die Verantwortlichen besonders vorsichtig sein. Nicht besonders mutig. Nicht besonders renditeorientiert. Vorsichtig. Das ist ein fundamentaler Unterschied. Eine Krankenkasse muss keine Investmentbank sein. Ihre Aufgabe besteht darin, die Gesundheitsversorgung ihrer Versicherten sicherzustellen. Rücklagen sind kein Spielgeld und schon gar kein Kapital, mit dem man auf möglichst hohe Renditen spekulieren sollte. Besonders problematisch wird es, wenn hohe Renditeversprechen mit Gutachten, Ratings und komplizierten Finanzkonstruktionen so abgesichert erscheinen, dass Verantwortliche am Ende sagen können, sie hätten von den Risiken nichts wissen können. Genau diese Frage wird nun auch juristisch aufgearbeitet. Mehrere Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen haben Klagen eingereicht.
Und dann bleibt noch die Frage, wer am Ende für den Schaden einsteht. Sollten die Verantwortlichen persönlich haften? Müssen Finanzunternehmen Schadensersatz leisten? Hat die Aufsicht versagt? Haben Vorstände ihre gesetzlichen Pflichten verletzt? Oder bleibt am Ende ein Teil der Verluste bei den jeweiligen Einrichtungen hängen? Diese Fragen sind noch nicht abschließend beantwortet.
Aber eines sollte bereits jetzt klar sein:
Die Versicherten dürfen nicht diejenigen sein, die am Ende einfach die Rechnung präsentiert
bekommen.
Denn genau darin liegt das größere Problem unseres Wirtschaftssystems. Wenn ein Unternehmen hohe Gewinne erzielt, werden diese Gewinne als Ergebnis unternehmerischen Handelns betrachtet. Wenn eine riskante Entscheidung dagegen Milliardenverluste produziert und die Folgen die Allgemeinheit treffen, wird plötzlich nach dem Staat gerufen. Dann heißt es, das System müsse stabilisiert werden. Bei den Krankenkassen könnte ein ähnlicher Mechanismus entstehen. Wenn Rücklagen durch Fehlentscheidungen schrumpfen, fehlen diese Mittel später an anderer Stelle. Und wenn die finanzielle Situation der Kassen ohnehin angespannt ist, kann jeder zusätzliche Verlust den Druck auf Beiträge und Zusatzbeiträge erhöhen.
Es wäre allerdings falsch zu behaupten, die aktuellen Beitragserhöhungen seien unmittelbar durch die Verius-Verluste verursacht. Dafür gibt es keinen Beleg. Die finanzielle Situation der gesetzlichen Krankenversicherung hat viele Ursachen. Der Verius-Skandal zeigt aber, dass zusätzlich zu diesen strukturellen Problemen auch die Frage gestellt werden muss, wie sicher mit den vorhandenen Beitrags- und Rücklagengeldern umgegangen wird. Vielleicht braucht es deshalb eine ganz einfache Regel: Wer mit Geld der Versicherten arbeitet, muss bei der Sicherheit andere Maßstäbe anlegen als ein Fondsmanager, der auf maximale Rendite aus ist. Und wenn diese Regel bereits im Gesetz steht, stellt sich eine noch viel unangenehmere Frage:
Warum hat sie offenbar nicht verhindert, dass Millionenbeträge in solche Fonds fließen konnten?
Verzockt haben das Geld möglicherweise andere. Ob bewusst, fahrlässig oder aufgrund falscher Einschätzungen, müssen Gerichte und Aufsichtsbehörden klären. Aber eines darf nicht zur Normalität werden: dass diejenigen, die das Geld einzahlen, am Ende auch noch für die Fehler derjenigen bezahlen müssen, die darüber entscheiden. Das wäre dann tatsächlich ein Systemproblem.
Fundstellen
Tagesschau: Krankenkassen verlieren mindestens 170 Millionen Euro
Krankenkassen direkt: Hochriskante Geldanlage und § 80 SGB IV
