Im September 2025 steht der zweite Anlauf für die Wahl von drei neuen Richtern am Bundesverfassungsgericht an. Union und SPD wollen damit einen erneuten Eklat vermeiden, wie er bereits im Juli bei der gescheiterten Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf entstanden war. Um die notwendige Zweidrittelmehrheit im Bundestag zu erreichen, sind Union und SPD auf die Stimmen der Grünen und der Linken angewiesen.

Kritik von Grünen-Fraktionschefin Dröge

Grünen-Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge kritisierte das bisherige Vorgehen scharf. Es sei „verantwortungslos gegenüber dem Bundesverfassungsgericht“, dass CDU und SPD ihre internen Streitigkeiten nicht beilegen und die Wahl immer weiter verzögern. Dröge forderte klare Gespräche und betonte, dass Richterstellen keine Erbhöfe seien, sondern mit demokratischen Mehrheiten besetzt werden müssten.

Nach dem Rückzug von Brosius-Gersdorf sucht die SPD seit Wochen nach Alternativen. SPD-Fraktionschef Matthias Miersch erklärte zwar, es gebe bereits einen neuen Vorschlag, nannte jedoch keinen Namen. Zunächst wolle er das Gespräch mit der Union suchen, bevor Grüne und Linke einbezogen würden. Grünen-Chefin Dröge zeigte sich verärgert über dieses Vorgehen und warf sowohl Miersch als auch Unionsfraktionschef Jens Spahn mangelnde Führungsfähigkeit vor.

Linke fordert Einbindung aller Parteien

Auch die Linke hat Union und SPD in die Pflicht genommen. Die innenpolitische Sprecherin Clara Bünger forderte, dass endlich alle demokratischen Parteien gemeinsam an einen Tisch gebracht werden. Das Bundesverfassungsgericht dürfe nicht länger zum Spielball parteipolitischer Manöver werden. Entscheidend bleibt vor allem die dritte Richterstelle, für die sich Union und SPD noch einigen müssen.

September-Wahl als Nagelprobe

Die Grünen haben bereits zugesagt, die beiden weiteren Kandidaten Günter Spinner und Ann-Katrin Kaufhold zu unterstützen. Dröge stellte jedoch klar, dass keine Situation entstehen dürfe, in der Mehrheiten nur mithilfe der AfD möglich seien. Ob Union und SPD in der Lage sind, bis zur Sitzungswoche ab dem 22. Septembereinen tragfähigen Konsens zu finden, wird zur Nagelprobe für die Handlungsfähigkeit des Bundestages und zum Test für die politische Verantwortung der Parteien. Die Wahl entscheidet nicht nur über die Besetzung der offenen Richterposten, sondern auch darüber, ob das Bundesverfassungsgericht weiterhin als überparteiliche Instanz wahrgenommen wird und damit seine zentrale Rolle in der deutschen Demokratie behält.

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