Politik

ENTGRENZUNG


Wenn der Geheimdienst zur Polizei werden soll

Ein Blick zurück auf die Gestapo ist hier nicht übertrieben – er ist notwendig. Nicht, weil der heutige Verfassungsschutz mit der Gestapo gleichzusetzen wäre. Das wäre historisch falsch und würde die Diskussion nur vernebeln. Aber genau wegen der Erfahrungen mit der Gestapo wurde nach dem Krieg die Trennung zwischen Geheimdienst und Polizei bewusst geschaffen. Der Verfassungsschutz sollte beobachten und Erkenntnisse sammeln, aber keine Polizei mit geheimen Mitteln werden.

Genau diese Grenze könnte nun gefährlich aufgeweicht werden. Nach den bisher bekannten Plänen soll der Verfassungsschutz deutlich weitergehende Befugnisse bekommen. Dazu gehören unter bestimmten Voraussetzungen auch Maßnahmen wie Online-Durchsuchungen und Eingriffe in Wohnungen beziehungsweise das Manipulieren von Gegenständen. Damit nähert sich ein Geheimdienst Aufgaben an, die bisher bewusst bei Polizei und Strafverfolgungsbehörden lagen. Und genau hier sollte jeder Demokrat sehr genau hinschauen.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2022 ausdrücklich betont, dass Verfassungsschutzbehörden der Beobachtung und Aufklärung im Vorfeld dienen und gerade keine operativen polizeilichen Befugnisse besitzen. Das Gericht hat mehrere Regelungen des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes wegen Verstößen gegen Grundrechte für verfassungswidrig erklärt. Besonders wichtig war dabei auch der Schutz der Wohnung, der Privatsphäre und der informationellen Selbstbestimmung.

Nun soll ausgerechnet diese Trennung weiter aufgeweicht werden. Innenminister Dobrindt spricht von „echten Geheimdiensten“, die Bundesregierung begründet die Reform mit der veränderten Sicherheitslage. Sicherheit ist selbstverständlich wichtig. Aber gerade dann muss gefragt werden, wie viel Macht ein Geheimdienst bekommen darf, ohne dass die Kontrolle darüber irgendwann nur noch auf dem Papier existiert.

Und genau hier wird es politisch brisant. Wenn ein Kontrollgremium künftig Maßnahmen genehmigen soll, muss dieses Gremium tatsächlich unabhängig sein. Es reicht nicht, ein Gremium „unabhängig“ zu nennen. Entscheidend ist, wer seine Mitglieder auswählt, welche Rechte sie tatsächlich haben und ob Betroffene nachträglich wirksame Möglichkeiten zur Kontrolle und Gegenwehr besitzen.

Die Geschichte sollte dabei nicht als billiger Vergleich missbraucht werden. Die Bundesrepublik ist keine Diktatur und der heutige Verfassungsschutz ist nicht die Gestapo. Aber die Erinnerung an die Gestapo erklärt, warum unsere Verfassung Geheimdienste und Polizei bewusst voneinander getrennt hat. Wer diese Grenze verändert, sollte deshalb nicht empört auf historische Vergleiche reagieren, sondern erklären, warum die damaligen Lehren heute plötzlich weniger wichtig sein sollen.

Denn eines darf niemals vergessen werden: Der gefährlichste Satz in einem Staat lautet nicht „Wir wollen mehr Sicherheit“. Gefährlich wird es, wenn daraus irgendwann „Wer nichts zu verbergen hat, muss auch nichts befürchten“ wird. Genau mit solchen Argumenten wurden Überwachung und Kontrolle schon immer leichter durchsetzbar.

Eine Demokratie braucht Sicherheitsbehörden. Sie braucht aber ebenso klare Grenzen für diese Behörden. Und sie braucht Gerichte, die diese Grenzen im Zweifel auch gegen eine Regierung durchsetzen können. Das ist keine Schwäche des Staates. Das ist Rechtsstaatlichkeit.

Die Aktualität ist inzwischen sogar noch höher: Das Bundeskabinett hat die Reform am 12. August 2026 beschlossen. Vorgesehen sind unter anderem erweiterte operative Befugnisse für BND und Verfassungsschutz sowie zusätzliche Möglichkeiten zur Online-Durchsuchung. Kritiker warnen ausdrücklich vor einer Aufweichung der bisherigen Trennung zwischen Nachrichtendiensten und Polizei.

 

Das Bundesverfassungsgericht hat 2022 bei seiner Entscheidung zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz zugleich klargestellt, dass die Aufgabe des Verfassungsschutzes grundsätzlich in der Aufklärung im Vorfeld von Gefahren liegt.

Quellen für den Artikel:
Bundesverfassungsgericht – Urteil vom 26. April 2022
Tagesschau – Reform der Nachrichtendienste
ZDFheute – So weit sollen die neuen Befugnisse gehen

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