Die Unzumutbarkeit des Umgehungsverkehrs
Grefrath (abs) Auch in unserer Kommune gibt es sogenannte Spielstraßen, bzw. verkehrsberuhigte Bereiche, die 1980 in der StVO verankert wurden. Die Hohe Straße ist einer der größten in Grefrath, aber auch eine der meist befahrenen. So wurden an einem Werktag von 9:00 – 11:00 Uhr pro Minute rund 2,2 Fahrzeuge gezählt, die den Verkehrsberuhigten Bereich benutzten. Den wenigsten Autofahrer scheint klar zu sein, wie sie sich verhalten dürfen:
Sie dürfen höchstens Schritttempo fahren.
Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
• Die Fahrzeugführer dürfen Fußgänger weder gefährden noch behindern, wenn nötig, müssen sie warten.
• Das Parken ist außerhalb gekennzeichneter Flächen unzulässig ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.
• Nicht überholen
• Parken nur an ausgewiesenen Stellen
Obwohl in der Rechtsprechung der Begriff „Schrittgeschwindigkeit“ nicht genau definiert ist, liegt die einhellige Meinung verschiedener Gerichte zwischen 4 und 7 km/h. Erkennbar ist es auch daran, dass beim Verlassen des verkehrsberuhigten Bereiches die Regel gilt, das man so fahren muss, als wenn man ein Grundstück verlässt und es gibt keine rechts vor links Regelung und der Gesetzgeber eine besondere Sorgfaltspflicht fordert.
Aufgrund dieser Sorgfaltspflicht in einem verkehrsberuhigten Bereiches zugunsten spielender Kinder und des Fußgängerverkehrs als Spiel-, Kommunikations- und Verweilraum, ist es einem hier durchfahrenden Kraftfahrer abzuverlangen, dass er sich auch auf die Möglichkeit einrichtet, dass zunächst noch nicht sichtbare Personen, insbesondere Kinder, plötzlich die Fahrbahn betreten könnten.
Ebenso rechtfertigt es jedes KFZ Abzuschleppen, auch ohne konkrete Verkehrsbehinderung, wenn nicht in dafür gekennzeichnete Flächen geparkt wird. Nur mit einer Ausnahmegenehmigung der Behörde darf ein Schwerbehinderter mit aussergewöhnlicher Gehbehinderung parken, wenn nicht in einer zumutbaren Entfernung ein offizieller Parkplatz vorhanden ist.
Dennoch kann sich ein schwer Gehbehinderter nicht auf die Ausnahmegenehmigung berufen, wenn er keinen glaubhaften und nachvollziehbaren Zweck genannt hat, um das Fahrzeug in der verkehrsberuhigten Zone parken zu dürfen.
Nur weil diese Regelungen seit Jahren Ignoriert werden, tausende monatlich diese Straße als Umgehung benutzen und Kontrollen so gut wie nie stattfinden, ist dies nicht automatisches Recht. Was jedoch automatisch seit Jahren geschieht, ist die Verfestigung der Antonyme der Hohen Straße. Und hier beißt sich die Katze in den Schwanz durch den selbst herbei gerufenen Kreislauf: mehr Verkehr, weniger attraktiv. Weniger attraktiv, weniger Menschen. Weniger Menschen, weniger Umsatz. Weniger Umsatz, weniger Geld und vorprogrammiertes Geschäftesterben so wie ein Abwandern der Kaufkraft in anderen Gemeinden.

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One thought on “GREFRATH DEINE STRASSEN”

  1. ich weiß ja nicht ob es nur gegen den Autofahrer gehen soll oder warum evtl der Pkt 3 der Erläuterung zum Verkehrszeichen weggelassen wurde.

    Zeichen 325.1

    Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs

    Ge- oder Verbot
    1. Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
    2. Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden.
    3. Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
    4. Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.
    5. Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.

    Und meiner Meinung wollte man damals den Fahrzeugverkehr aus dem Ortskern verbannen um es ruhiger zu haben. Jetzt ist es ruhig…zu ruhig !
    Mittlerweile sind wir alle aber viel zu bequem um nicht “ bis vor die Türe“ zu fahren, wo man nicht hinkommen kann ,fährt man auch nicht hin.

    Gleichzeitig wird hier über den Radverkehr diskutiert, aber auch für diesen gelten Regeln auf der HoheStr genauso wie auf allen anderen Radwegen in und um Grefrath.
    Wer bitte nutzt zB auf der Schanzenstr den Radweg auf der richtigen Seite??? Niemand,alle fahren auf der falschen Seite und wundern sich über Unfälle im Bereich von Ausfahrten und Querungen

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