Merz und die AfD
Jetzt soll Artikel 37 GG richten, was die Politik jahrelang versäumt hat
Die CDU leckt ihre Wunden. Und sie hat allen Grund dazu. Bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt ist die AfD mit 43,8 Prozent zur mit Abstand stärksten Kraft geworden. Die CDU, die das Land seit Jahren regiert hat, stürzte auf rund 17 Prozent ab. Das ist kein gewöhnliches Wahlergebnis und schon gar keine kleine Niederlage. Es ist ein politischer Weckruf, auch für Friedrich Merz.
Über Jahre haben die Grünen, die Linke, Gewerkschaften, Verbände und zahlreiche Menschen aus der Zivilgesellschaft davor gewarnt, dass die AfD immer stärker wird. Immer wieder wurde darüber diskutiert, ob ein Verbotsverfahren geprüft werden sollte. Die Antwort aus der CDU war häufig: Das sei rechtlich schwierig, die Voraussetzungen seien hoch, man müsse vorsichtig sein. Das kann man durchaus vertreten. Ein Parteiverbot ist kein politisches Wunschinstrument und sollte es auch niemals werden.
Nur entsteht inzwischen ein bemerkenswerter Eindruck. Solange die AfD vor allem politische Gegner der CDU war, wurde über die rechtlichen
Schwierigkeiten eines Verbots gesprochen. Jetzt, wo die AfD in einem Bundesland fast 44 Prozent erreicht hat und eine Regierungsbildung unter ihrer Führung möglich erscheint, wird plötzlich über ganz andere Möglichkeiten gesprochen.
Friedrich Merz hat angekündigt, dass der Bund nicht einfach zusehen werde, wenn eine AfD-geführte Landesregierung gegen die Verfassung verstoßen sollte. Dabei verwies er auf Artikel 37 des Grundgesetzes, den sogenannten Bundeszwang. Dieser Artikel ist keineswegs eine Erfindung von Friedrich Merz. Er steht seit Bestehen der Bundesrepublik im Grundgesetz und wurde bisher noch nie angewandt. Er ist allerdings auch kein politischer Knüppel, den eine Bundesregierung nach Belieben hervorholen kann. Artikel 37 setzt voraus, dass ein Land ihm obliegende Pflichten aus dem Grundgesetz oder einem Bundesgesetz nicht erfüllt. Außerdem braucht die Bundesregierung für den Bundeszwang die Zustimmung des Bundesrates.
Trotzdem ist der Hinweis von Merz bemerkenswert. Denn damit wird eine Frage aufgeworfen, die weit über die AfD hinausgeht: Wie weit darf ein Bundesland gehen, bevor der Bund einschreiten muss? Und was passiert, wenn eine Partei, die vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuft wird oder deren Verfassungsfeindlichkeit Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens ist, tatsächlich Regierungsverantwortung in einem Bundesland übernimmt und staatliche Institutionen beeinflussen kann? Wenn es um die Würde des Menschen und die sozialen Grundrechte geht, wird das Grundgesetz nicht immer mit derselben Leidenschaft verteidigt. Wenn die CDU dagegen selbst Federn lassen muss und die AfD vor ihr steht, ist das Grundgesetz plötzlich wieder ganz wichtig.
Bisher wurde der Bundeszwang noch nie angewandt. Doch wenn ein Bundesland tatsächlich gegen seine verfassungsrechtlichen oder bundesrechtlichen Pflichten verstoßen würde, könnte Artikel 37 plötzlich große Bedeutung bekommen. Im äußersten Fall könnten dabei auch Bundesbehörden und Sicherheitsorgane eine Rolle spielen. Die Bundespolizei kann unter bestimmten verfassungsrechtlichen Voraussetzungen zur Unterstützung eines Landes
eingesetzt werden, etwa bei einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung. Das ist allerdings nicht automatisch die Folge einer AfD-geführten Landesregierung und auch nicht allein deshalb möglich, weil eine Partei politisch unerwünscht ist.
Genau deshalb sollte man mit solchen Ankündigungen vorsichtig umgehen. Ein demokratischer Staat darf sich gegen Verfassungsfeinde wehren. Er muss es sogar tun, wenn konkrete Verstöße gegen die Verfassung oder gegen Bundesrecht vorliegen. Aber die Regeln dafür gelten unabhängig davon, welche Partei gerade regiert. Das Grundgesetz ist kein Werkzeug, das man dann besonders ernst nimmt, wenn es politisch nützlich erscheint.
Und hier wird es für die CDU unangenehm. Denn die Frage lautet nicht nur, was eine mögliche AfD-Landesregierung irgendwann tun könnte. Die Frage lautet auch, was die Politik bis dahin getan hat, um den Aufstieg der AfD zu verhindern.
Die AfD ist nicht über Nacht auf fast 44 Prozent gekommen. Sie hat sich über Jahre aufgebaut. Sie hat Protest eingesammelt, Ängste genutzt und von der Unzufriedenheit mit den etablierten Parteien profitiert. Die CDU hat daran ihren Anteil. Nicht weil sie die AfD geschaffen hätte, sondern weil sie viele Menschen offenbar nicht mehr davon überzeugen konnte, dass ihre Politik deren Probleme ernst nimmt. Die aktuelle Wahlanalyse zeigt jedenfalls deutlich, dass die Unzufriedenheit mit der Bundesregierung und wirtschaftliche Sorgen eine wichtige Rolle beim Wahlergebnis gespielt haben.
Nun gibt es innerhalb der CDU allerdings eine neue Bewegung. NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst hat nach dem Wahldebakel vorgeschlagen, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die sich mit einem möglichen AfD-Verbotsverfahren und den rechtlichen Folgen auseinandersetzt. Dabei geht es ausdrücklich nicht um ein vorher festgelegtes Verbot, sondern um eine offene rechtliche Prüfung. Das ist etwas anderes als die Forderung, die AfD einfach verbieten zu lassen. Eine solche Prüfung kann sinnvoll sein, gerade weil ein Parteiverbot am Ende nicht von politischen Mehrheiten, sondern vom Bundesverfassungsgericht entschieden wird.
Trotzdem bleibt die Frage, warum eine solche Debatte erst jetzt wieder an Fahrt gewinnt. Die Warnungen vor der AfD sind nicht neu. Die Wahlergebnisse der vergangenen Jahre sind ebenfalls keine Überraschung. Millionen Menschen haben sich für eine ernsthafte Prüfung der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten ausgesprochen oder sie zumindest gefordert. Die Politik hätte sich damit längst intensiver beschäftigen können.
Jetzt aber, nachdem die CDU selbst eine schwere Niederlage erlitten hat und die AfD in Sachsen-Anhalt fast die Hälfte der Wähler erreicht, fällt plötzlich der Begriff Bundeszwang.
Das kann notwendig sein, wenn eine Landesregierung tatsächlich Bundespflichten verletzt. Das steht außer Frage. Aber es sollte niemals der Eindruck entstehen, dass das Grundgesetz erst dann besonders wichtig wird, wenn eine politische Entwicklung der eigenen Partei gefährlich wird.
Man kann diese Frage auch noch weiter stellen: Warum wird über Artikel 37 gesprochen, bevor überhaupt feststeht, dass eine mögliche AfD-Landesregierung gegen Bundespflichten verstoßen würde? Eine AfD-Regierung ist nicht automatisch eine verfassungswidrige Regierung. Entscheidend ist, was sie tatsächlich tut. Genau das ist der Maßstab eines Rechtsstaates.
Und deshalb wäre es vielleicht sinnvoller, weniger mit den schärfsten Instrumenten des Grundgesetzes zu drohen und sich zunächst mit der politischen Ursache des Wahlergebnisses auseinanderzusetzen. Warum wenden sich so viele Menschen von CDU, SPD, Grünen und anderen demokratischen Parteien ab? Warum glauben immer mehr Menschen, dass die etablierten Parteien ihre Probleme nicht lösen? Warum gelingt es der AfD, aus dieser Unzufriedenheit politisches Kapital zu schlagen. Darauf gibt es keine einfache Antwort. Aber diese Antworten werden gebraucht. Es wäre zu einfach, den Wählern in Sachsen-Anhalt zu erklären, sie hätten eben falsch gewählt. Noch einfacher wäre es, die AfD allein für ihren Erfolg verantwortlich zu machen. Eine Demokratie funktioniert anders. Parteien müssen sich auch fragen, warum Menschen ihnen nicht mehr vertrauen.
Vielleicht ist deshalb der Blick auf Artikel 37 gerade der falsche erste Blick. Das Grundgesetz muss selbstverständlich verteidigt werden, wenn seine Regeln verletzt werden. Aber Demokratie wird nicht dadurch gerettet, dass man immer neue Instrumente für den äußersten Notfall benennt. Demokratie wird vor allem dadurch stabilisiert, dass die Menschen wieder Vertrauen in ihre politischen Institutionen entwickeln. Nur dafür ist ein Kanzler 2 Wahl nicht fähig.
Und noch eine Frage bleibt: Ist die aktuelle Schärfe der Debatte tatsächlich nur die Reaktion auf die AfD oder soll damit auch von den eigenen politischen Problemen abgelenkt werden? Dafür gibt es keinen Beweis. Aber fragen darf man es. Denn die CDU hat nach der Wahl nicht nur ein Problem mit der AfD. Sie hat ein Problem mit sich selbst. Mit ihrer Glaubwürdigkeit. Mit der Bevölkerung! Mit ihrem Kanzler.

Wer jahrelang erklärt, warum etwas rechtlich nicht möglich oder zumindest äußerst schwierig sei, sollte erklären können, warum dieselben verfassungsrechtlichen Fragen plötzlich eine andere Dringlichkeit bekommen, wenn die eigene Partei eine schwere Wahlniederlage erlebt. Artikel 37 des Grundgesetzes ist kein zahnloser Tiger. Er ist ein Instrument für einen äußersten verfassungsrechtlichen Konflikt. Gerade deshalb sollte man mit ihm nicht leichtfertig umgehen. Und vielleicht wäre es an der Zeit, nicht nur darüber zu reden, was der Staat gegen eine mögliche AfD-Regierung unternehmen könnte. Vielleicht sollte die CDU auch darüber nachdenken, was sie selbst tun kann, damit es überhaupt nicht so weit kommt.
Fotos: picture alliance/dpa | Michael Kappeler
Quellen
Artikel 37 Grundgesetz – Bundeszwang
Grundgesetz – vollständiger Gesetzestext
Reuters zur Wahl in Sachsen-Anhalt und den Folgen für Merz
WELT über Wüsts Vorschlag einer Arbeitsgruppe zur AfD-Prüfung
