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Martina Maaßen, MdL (foto:abs)

Pressemitteilung

von Martina Maaßen

Land stellt dem Kreis für 2016 fast 33 Millionen Euro für die Flüchtlingsaufnahme bereit

Die drei kommunalen Spitzenverbände in NRW, die Koalitionsfraktionen von SPD und GRÜNEN im Landtag NRW und die Landesregierung haben sich nach intensiven Verhandlungen auf eine faire Kostenerstattung für die Unterbringung und Versorgung der Geflüchteten in den Kommunen verständigt. Schwalmtal und alle anderen Kommunen im Kreis Viersen werden danach ab 2016 mit deutlich mehr Geld rechnen können.

„Willich erhält für das Jahr 2016 zunächst rund 5.478.805 Euro auf Grundlage der Prognose über die Flüchtlingszahlen in 2016 – Kempen 3.877.395 Euro – Tönisvorst 3.189.839 Euro und Grefrath 1.662.665 Euro. Zum 1.1.2016 erfolgt dann eine Zählung der Geflüchteten in den Städten und Gemeinden, auf deren Grundlage die Zahlungen angepasst werden. Ende 2016 erfolgt dann eine weitere Überprüfung der Entwicklung mit der Möglichkeit noch einmal nachzusteuern. Eine gerechte Verteilung der Mittel wird so sichergestellt. Ab 2017 wird es eine dynamisierte Monatspauschale pro Geflüchtetem geben. Damit gibt NRW nicht nur die gesamten Fördermittel des Bundes weiter, sondern erhöht auch die Landesmittel deutlich“, teilt Martina Maaßen, Grüne Landtagsabgeordnete mit. Die neue Regelung und die damit verbundene Planungssicherheit sind auch wichtig für die laufenden Haushaltsberatungen.

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Martina Maaßen, MdL (foto:abs)

„Wir begrüßen die Einigung mit den drei kommunalen Spitzenverbänden als Ergebnis fairer Verhandlungen. Durch die gemeinsame Verständigung wird deutlich, dass in NRW die Lastenverteilung zwischen Land und Kommunen im Einvernehmen und gerecht gestaltet wird und auch die Kommunen im Kreis Viersen strukturell entlastet werden. Die Kritik von Dr. Stefan Berger und Markus Optendrenk beide CDU und Mitglieder des NRW-Landtags läuft ins Leere“, so Maaßen weiter.

Die kritisierte Ungleichbehandlung der Kommunen bei der Verteilung von Mitteln und Geflüchteten wird zügig angegangen. Das Land wird ein Controlling-Verfahren einrichten, so dass Zuweisungen und Ausnahmen von Zuweisungen nicht mehr zu Schieflagen führen. Die Bezirksregierung Arnsberg wird hierzu Gespräche mit den Kommunen führen, so dass auch hier gewährleistet ist, dass nichts über den Kopf der Kommune hinweg entschieden wird. Ziel ist, im Laufe des Jahres zu einer ausgeglichenen Verteilung zu kommen. Dieses Ziel soll auch dadurch erreicht werden, dass das Land Ausweichplätze bereitstellt, so dass bei einem Zuweisungsstopp an einzelne Kommunen die überproportionale Belastung der anderen Kommunen abgefedert werden kann.

Hintergrund:

Die nordrhein-westfälischen Kommunen erhalten für die Aufnahme und Versorgung von kommunal zugewiesenen Geflüchteten finanzielle Mittel vom Land über das Flüchtlingsaufnahmegesetz. Die drei kommunalen Spitzenverbände in NRW, die Koalitionsfraktionen von SPD und GRÜNEN im Landtag NRW und die Landesregierung haben sich nun über die zukünftige Erstattung von Flüchtlingskosten geeinigt. Bei der Erstattung der Kosten über das Flüchtlingsaufnahmegesetz stockt das Land die Pauschalen für die Kommunen für 2016 auf rund 1,948 Milliarden Euro auf und wird eine Jahrespauschale an die Kommunen zahlen. Darin enthalten sind die vom Bund zugesagten Zuweisungen von insgesamt 626 Millionen Euro. Ab 2017 wird auf eine Pro-Kopf-Finanzierung der Flüchtlingskosten für die Städte und Gemeinden umgestellt.

 

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