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Steine

Wenn Gesetze nur auf dem Papier gelten

Hitzewellen zeigen immer deutlicher, welche Folgen versiegelte Flächen in unseren Städten haben. Während Kommunen versuchen, Wohngebiete abzukühlen und Regenwasser besser aufzunehmen, bleiben viele Schottergärten trotz bestehender Vorschriften bestehen.

In Viersen sorgt ein Bürgerantrag erneut für Diskussionen über Flächenversiegelung, Rückbau und die Frage, warum geltendes Landesrecht nicht konsequenter umgesetzt wird.

Denn es geht längst nicht mehr nur um Geschmack oder Gartengestaltung. Es geht um Klima, Lebensqualität und die Glaubwürdigkeit staatlichen Handelns.

 

Die vergangenen Tage haben erneut gezeigt, was Fachleute seit Jahren ankündigen: Hitzewellen werden häufiger, länger und intensiver. Besonders in dicht bebauten Wohngebieten speichern Straßen, Gebäude und versiegelte Flächen die Wärme und geben sie noch bis in die Abendstunden ab. Städte und Gemeinden suchen deshalb nach Möglichkeiten, ihre Wohngebiete besser an die Folgen des Klimawandels anzupassen. Bäume werden gepflanzt, Dächer begrünt, Entsiegelungsprogramme aufgelegt.

Gleichzeitig entstehen weiterhin Vorgärten, die fast ausschließlich aus Schotter, Kies oder Steinflächen bestehen. Genau diese sogenannten Schottergärten stehen seit Jahren in der Kritik. Nicht nur aus ökologischer Sicht, sondern auch aus rechtlicher Perspektive.

In Viersen sorgt aktuell ein Bürgerantrag für neue Diskussionen. Eine Bürgerinitiative um Claudia Maibach fordert von Stadtverwaltung und Politik, stärker gegen zunehmende Flächenversiegelungen in Vorgärten und Gärten order, regulatory office, office, authority, bureaucracy, application, germany, authorities, park sinner, admonitionvorzugehen. Die Antragsteller verweisen darauf, dass solche Gestaltungen aus ihrer Sicht gegen bestehende Vorschriften auf Landes- und kommunaler Ebene verstoßen und fordern klare Prüf- und Kontrollprozesse sowie eine konsequentere Umsetzung bis hin zum Rückbau unzulässiger Flächen.

Die politische Diskussion darüber ist nachvollziehbar. Die entscheidende Frage lautet jedoch nicht mehr grundsätzlich, ob Schottergärten problematisch sind. Darüber gibt es inzwischen umfangreiche Erkenntnisse. Die eigentliche Frage lautet: Warum muss über die Umsetzung bestehender Vorschriften erneut beraten werden, wenn die rechtlichen Grundlagen bereits vorhanden sind?

Die Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen schreibt vor, dass nicht überbaute Grundstücksflächen wasseraufnahmefähig bleiben und begrünt oder bepflanzt werden müssen. Bereits seit 2018 gibt es entsprechende Regelungen gegen sogenannte Schottergärten. Mit der Novelle der Landesbauordnung wurden die Anforderungen nochmals verschärft. Reine Stein- und Schotterflächen ohne ökologische Funktion entsprechen diesen Vorgaben nicht.

Ein Gesetz ist jedoch nicht allein dadurch wirksam, dass es beschlossen wurde. Es muss auch angewendet werden. Genau hier beginnt die Diskussion.

Natürlich muss jede Verwaltung rechtliche Vorgaben im Einzelfall prüfen. Behörden müssen Verfahren sauber durchführen und dürfen nicht willkürlich handeln. Das bedeutet aber nicht, dass Kommunen geltendes Landesrecht unterschiedlich bewerten oder dauerhaft ignorieren können. Eine Stadt kann nicht beschließen, dass eine landesweite Vorschrift bei ihr keine Bedeutung hat.

Die Frage ist deshalb nicht, ob eine Kommune Gesetze selbst neu interpretieren darf. Das darf sie nicht. Die Frage ist vielmehr, wie konsequent sie die vorhandenen Möglichkeiten nutzt. Städte können bei Verstößen tätig werden, Rückbau verlangen und gegebenenfalls ordnungsrechtliche Maßnahmen ergreifen.

Viele Kommunen setzen zunächst auf Information und freiwillige Veränderungen. Das kann sinnvoll sein. Aufklärung ist wichtig, und viele Menschen wissen tatsächlich nicht, welche Auswirkungen bestimmte Gartengestaltungen haben. Problematisch wird es jedoch dann, wenn aus freiwilliger Bereitschaft eine dauerhafte Aussetzung geltender Regeln wird.

Denn die Folgen von Schottergärten betreffen nicht nur den jeweiligen Grundstückseigentümer.

Während einer Hitzewelle können sich Steinflächen massiv aufheizen. Messungen zeigen, dass sich solche Flächen bei direkter Sonneneinstrahlung auf sehr hohe Temperaturen erwärmen können. Im Gegensatz zu bepflanzten Flächen gibt es keine Verdunstungskühlung. Die gespeicherte Wärme wird über Stunden wieder abgegeben und trägt dazu bei, dass Wohngebiete nachts schlechter abkühlen.

Die Folgen von Hitze sind längst keine theoretische Diskussion mehr. Nach Berechnungen des Robert Koch-Instituts und des Umweltbundesamtes sterben in Deutschland in besonders heißen Jahren mehrere Tausend Menschen zusätzlich infolge hoher Temperaturen. In den vergangenen Jahren wurden jeweils mehrere Tausend hitzebedingte Todesfälle geschätzt. Besonders betroffen sind ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen, deren Körper Belastungen durch extreme Temperaturen schlechter ausgleichen können.

Gleichzeitig steigt die Belastung für das Gesundheitssystem. Während langer Hitzeperioden nehmen Kreislaufprobleme, Flüssigkeitsmangel und Verschlechterungen bestehender Erkrankungen zu. Deshalb gewinnt jede Maßnahme an Bedeutung, die Städte und Wohngebiete widerstandsfähiger gegen extreme Temperaturen macht. Dazu gehören auch Begrünung und die Vermeidung unnötiger Flächenversiegelung.

Hinzu kommt der fehlende Beitrag zum natürlichen Wasserkreislauf. Begrünte Böden können Regen aufnehmen und speichern. Versiegelte oder stark verdichtete Flächen leiten Wasser schneller ab. Gerade bei Starkregen kann das die Belastung für Kanalisation und Entwässerungssysteme erhöhen.

Auch für die Artenvielfalt sind Schottergärten problematisch. Wo Pflanzen fehlen, fehlen Lebensräume und Nahrungsquellen für Insekten. Vögel und andere Tiere finden weniger Möglichkeiten, Nahrung und Schutz zu finden. Ein einzelner Vorgarten entscheidet nicht über das ökologische Gleichgewicht einer Stadt. Tausende solcher Flächen verändern jedoch das Erscheinungsbild und die Umweltbedingungen eines gesamten Wohngebietes.

Hinzu kommt ein Punkt, der häufig unterschätzt wird: Schottergärten sind nicht automatisch pflegeleicht. Zwischen den Steinen sammeln sich Staub, Laub und organisches Material. Samen können sich festsetzen und Unkraut house, natural stone, historical, scotland, home gardenwächst auch dort. Der vermeintlich wartungsfreie Garten benötigt deshalb oft ebenfalls Pflege – nur mit deutlich weniger Nutzen für Umwelt und Klima.

Die Diskussion über Schottergärten ist deshalb keine Frage von persönlichem Geschmack. Natürlich kann jeder Eigentümer seinen Garten gestalten. Eigentum bedeutet aber nicht, dass Auswirkungen auf die Allgemeinheit keine Rolle spielen. Auch bei anderen Bereichen gibt es Grenzen, wenn das eigene Verhalten andere Menschen oder öffentliche Interessen betrifft.

Niemand würde ernsthaft fordern, Verkehrsregeln nicht zu kontrollieren, weil einige Menschen sie für unnötig halten. Niemand würde akzeptieren, dass Bauvorschriften nur Empfehlungen sind. Warum sollte es bei Vorgaben zum Schutz von Umwelt, Wasserhaushalt und Lebensqualität anders sein?

Gerade in Zeiten zunehmender Hitzewellen wird diese Frage wichtiger. Während Städte viel Geld investieren, um sich besser an den Klimawandel anzupassen, sollte gleichzeitig darauf geachtet werden, dass bestehende Möglichkeiten genutzt werden. Jeder begrünte Vorgarten kann einen kleinen Beitrag leisten. Jeder weitere versiegelte Bereich verschärft die Herausforderungen.

Die Diskussion in Viersen steht deshalb stellvertretend für eine größere Frage: Wie glaubwürdig ist staatliches Handeln, wenn Regeln zwar beschlossen werden, ihre Umsetzung aber immer wieder verschoben wird?

Gesetze leben nicht allein durch ihre Veröffentlichung. Sie leben davon, dass sie für alle gleichermaßen gelten. Wer Vorschriften erlässt, die dem Schutz der Allgemeinheit dienen, muss auch bereit sein, ihre Einhaltung einzufordern. Andernfalls entsteht der Eindruck, dass Regeln weniger verbindlich sind als politische Diskussionen darüber.

Die Debatte über Schottergärten handelt deshalb nicht nur von Steinen und Pflanzen. Sie handelt von Verantwortung, Klimaanpassung und der Frage, ob geltendes Recht tatsächlich für alle gilt.

Quellen und Fundstellen

[1] Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen, § 8 Nicht überbaute Flächen der Grundstücke:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000668

[2] Verbraucherzentrale NRW – Informationen zu Schottergärten und Auswirkungen:
https://www.verbraucherzentrale.nrw/

[3] Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW – Bauordnung NRW:
https://www.mhkbd.nrw/

[4] Bericht RP Online, „Bürgerantrag gegen Flächenversiegelungen in Vorgärten und Gärten“, 25.06.2026

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