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Schuldig

Wenn Regierungen Schuldige benennen

Es gibt einen Satz, bei dem man als Bürger hellhörig werden sollte: „Wir haben Erkenntnisse, die eindeutig auf … hindeuten.“ Das klingt zunächst beruhigend. Der Staat verfügt schließlich über Polizei, Nachrichtendienste und Sicherheitsbehörden, die Möglichkeiten haben, die einem normalen Bürger nicht zur Verfügung stehen. Nicht alles kann öffentlich gemacht werden, ohne Informanten, Ermittlungen oder Sicherheitsinteressen zu gefährden. Trotzdem bleibt ein Problem: Wenn eine Bundesregierung einen anderen Staat für einen Anschlag verantwortlich macht, kann die Öffentlichkeit die entscheidenden Erkenntnisse möglicherweise nicht selbst überprüfen. Sie muss der Regierung glauben. Genau deshalb lohnt sich ein Blick in die Geschichte.

Der aktuelle Fall um die mit Sprengstoff bestückte Drohne am Flughafen Leipzig/Halle ist dafür ein Anlass. Die Bundesregierung macht inzwischen Russland für den Vorfall verantwortlich und beruft sich dabei unter anderem auf polizeiliche Ermittlungen, Tatmuster und nachrichtendienstliche Erkenntnisse. Das kann richtig sein. Es ist aber ein erheblicher Unterschied, ob eine Regierung sagt: „Unsere Ermittlungen führen zu diesem Verdacht“

oder ob sie sagt: „Russland ist verantwortlich.“ Mit der zweiten Aussage wird aus einer Ermittlung eine politische Feststellung. Und damit wächst auch die Verantwortung derjenigen, die diese Feststellung treffen. Gerade wenn daraus politische Konsequenzen folgen, sollte nachvollziehbar sein, worauf die Schuldzuweisung beruht.

Die deutsche Geschichte liefert dafür ein besonders bedrückendes Beispiel. Am 31. August 1939 wurde der Überfall auf den Sender Gleiwitz inszeniert. Angehörige der SS täuschten einen polnischen Angriff vor, um Deutschland anschließend als Opfer einer angeblichen polnischen Aggression darstellen zu können. Adolf Hitler nutzte diesen Vorgang als Teil seiner Rechtfertigung für den Angriff auf Polen. Der Vergleich mit Leipzig wäre selbstverständlich falsch. 1939 handelte eine Diktatur, die einen Krieg vorbereitet hatte und dafür einen Vorwand konstruierte. Heute haben wir eine demokratische Regierung, freie Medien, Parlamente und Gerichte. Trotzdem bleibt aus der Geschichte eine Lehre: Wenn ein Staat einen anderen Staat beschuldigt, sollte man immer genau hinschauen, auf welcher Grundlage diese Behauptung steht.

Noch näher an unserer eigenen Geschichte liegt das sogenannte Celler Loch. Am 25. Juli 1978 wurde an der Außenmauer der Justizvollzugsanstalt Celle eine Sprengladung gezündet. Der Vorgang sollte nach außen wie ein möglicher Befreiungsversuch aus dem Umfeld der RAF wirken. Erst Jahre später wurde bekannt, dass der niedersächsische Verfassungsschutz selbst dahintersteckte. Die Operation war Teil eines Versuchs, einen V-Mann in das Umfeld der RAF einzuschleusen. Die Öffentlichkeit wusste davon zunächst nichts. Der Fall beweist nicht, dass staatliche Behörden heute genauso handeln. Aber er zeigt etwas, das man bei aller notwendigen Anerkennung staatlicher Sicherheitsarbeit nicht vergessen sollte: Auch Behörden können sich irren, Informationen zurückhalten und in bestimmten Situationen selbst Vorgänge herbeiführen, deren tatsächlicher Hintergrund der Öffentlichkeit zunächst verborgen bleibt.

Ein weiteres Beispiel ist die Sabotage der Nord-Stream-Pipelines. Nach den Explosionen wurde sehr schnell über eine russische Verantwortung diskutiert. Das war angesichts des politischen Konflikts naheliegend und wurde vielfach als wahrscheinlich dargestellt. Die deutschen Ermittlungen entwickelten sich jedoch weiter und richten sich inzwischen gegen ukrainische Tatverdächtige. Damit ist nicht automatisch jede Frage zur Verantwortlichkeit geklärt und schon gar nicht bewiesen, dass frühere Vermutungen über Russland bewusst falsch waren. Es zeigt aber, wie vorsichtig man mit dem Wort „Gewissheit“ umgehen sollte. Eine Spur ist eine Spur, ein Verdacht ist ein Verdacht und eine Ermittlungserkenntnis ist noch nicht dasselbe wie ein öffentlich überprüfbarer Beweis.

Genau an diesem Punkt wird der Fall Leipzig interessant. Die Bundesregierung sagt, sie verfüge über Erkenntnisse, die Russland als Verantwortlichen identifizieren. Als Bürger kann man diese Erkenntnisse nicht vollständig beurteilen, weil wesentliche Informationen aus Ermittlungen und Nachrichtendiensten nicht öffentlich sind. Das ist bis zu einem gewissen Punkt unvermeidbar. Nachrichtendienste können ihre Quellen nicht offenlegen,

örg Blobelt – Eigenes Werk,Von J CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=158797087

Ermittler dürfen laufende Verfahren nicht gefährden und Sicherheitsbehörden können nicht jede Information veröffentlichen. Aber daraus darf nicht automatisch folgen, dass jede politische Schlussfolgerung außerhalb jeder Kritik steht. Eine demokratische Öffentlichkeit muss fragen dürfen, wie sicher eine Zuordnung tatsächlich ist und welche Belege zumindest in ihren wesentlichen Grundzügen genannt werden können.

Das gilt besonders dann, wenn aus einer Schuldzuweisung politische Maßnahmen entstehen. Wenn Deutschland einen anderen Staat für einen Anschlag verantwortlich macht und anschließend Sanktionen verhängt oder das diplomatische Verhältnis weiter verschärft, handelt es sich nicht mehr nur um eine kriminalistische Arbeitshypothese. Es geht um Außenpolitik und möglicherweise um weitere Eskalation. Deshalb sollte politische Sprache in solchen Situationen besonders präzise sein. Es wäre durchaus kein Zeichen von Schwäche, wenn eine Regierung sagen würde: Wir haben einen starken Verdacht, wir gehen bestimmten Spuren nach und wir ermitteln weiter. Im Gegenteil: Eine solche Aussage lässt Raum dafür, dass neue Erkenntnisse hinzukommen und dass sich eine ursprüngliche Einschätzung später bestätigt oder verändert.

Von Vuo – Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=71382268

Das Problem beginnt dort, wo aus einer nicht öffentlich überprüfbaren Erkenntnis eine unumstößliche politische Gewissheit gemacht wird. Die Geschichte zeigt, dass staatliche Einschätzungen nicht unfehlbar sind. Gleiwitz war eine bewusste Täuschung durch einen verbrecherischen Staat, das Celler Loch eine geheime Operation des Verfassungsschutzes und die Ermittlungen zu Nord Stream haben gezeigt, wie unterschiedlich sich eine erste öffentliche Wahrnehmung und der spätere Stand der Ermittlungen entwickeln können. Diese Fälle sind nicht miteinander gleichzusetzen. Sie haben aber eines gemeinsam: Was zunächst plausibel, eindeutig oder staatlich bestätigt erschien, konnte sich später als wesentlich komplizierter erweisen.

Deshalb ist die Forderung nach Belegen keine Parteinahme für Russland. Wer den Verdacht äußert, Russland könne hinter dem Leipziger Anschlagsversuch stehen, muss das ebenso prüfen dürfen wie jemand, der daran zweifelt. Ein Rechtsstaat lebt gerade davon, dass beides möglich ist. Es geht nicht darum, der Bundesregierung pauschal zu misstrauen. Es geht darum, ihr dort besonders genau zuzuhören, wo aus einer Untersuchung eine Schuldzuweisung und aus einer Schuldzuweisung eine politische Entscheidung wird.

Vielleicht sollten wir uns deshalb eine einfache Unterscheidung bewahren: Verdacht, Erkenntnis und Beweis sind drei verschiedene Dinge. Eine Regierung darf geheim ermitteln. Sie darf sich auf Informationen ihrer Nachrichtendienste stützen. Sie darf auch zu einer anderen Einschätzung kommen als die Öffentlichkeit. Aber je schwerwiegender die Anschuldigung und je größer die politischen Folgen, desto sorgfältiger sollte sie erklären, was sie weiß, was sie vermutet und wo die Grenzen der eigenen Gewissheit liegen. Vertrauen gehört zur Demokratie. Es ersetzt aber keine Begründung.

Wer einem anderen Staat die Verantwortung für einen Anschlag zuschreibt, muss deshalb mit einer ganz normalen demokratischen Frage leben können: Worauf stützt sich diese Gewissheit? Das ist keine Verteidigung Russlands. Das ist eine Forderung an den eigenen Staat – und an eine Demokratie, die ihre Entscheidungen nicht nur mit Vertrauen, sondern auch mit nachvollziehbaren Gründen erklären sollte.

           Titelbild:

  • CC BY-SA 3.0
  • File:Celler Loch Jul 2015 6.JPG
  • Created: 27 July 2015

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