abs/oedt. In einer wegweisenden Entscheidung haben sich die Unterhändler des EU-Parlaments, der Kommission und des Rates in der Nacht auf Freitag auf ein Recht auf Reparatur geeinigt. Diese Initiative ermöglicht Verbrauchern, defekte Produkte kostengünstig reparieren zu lassen, anstatt sie wegzuwerfen. Die Regelungen gelten für eine breite Palette von Produkten wie Waschmaschinen, Staubsauger, Handys und viele andere Geräte. Verbraucher haben bis zu drei Jahre nach dem Kauf das Recht auf Reparatur. Selbst nach Ablauf dieser Gewährleistungsfrist haben Verbraucher einen Anspruch auf Reparatur, um den Zwang zum Kauf teurer Neuprodukte zu vermeiden. Zudem gilt für reparierte Produkte eine einjährige Garantie, und eine Liste betroffener Produkte ist in Arbeit.

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Ren Repasi (SPD), der Verhandlungsführer des Europaparlaments, betonte die Notwendigkeit, die Wegwerfkultur zu überwinden. Jährlich fallen beeindruckende 35 Millionen Tonnen Müll an, weil Produkte nicht repariert, sondern durch neue ersetzt werden.

Die neuen Regelungen sollen die Reparatur von Produkten nicht nur einfacher, sondern auch kostengünstiger machen. Hersteller sind nun verpflichtet, preiswerte Ersatzteile und Reparaturwerkzeuge anzubieten. Zudem ist es verboten, Reparaturen durch Vertragsklauseln und Softwaretricks zu erschweren. Ein Beispiel hierfür ist die Forderung, dass ein Handy nach dem Austausch eines Displays voll funktionsfähig sein muss, unabhängig davon, ob die Reparatur vom Hersteller selbst durchgeführt wurde.

Die EU plant die Einrichtung einer europaweiten Online-Plattform, auf der Verbraucher Reparaturdienste, generalüberholte Produkte und Reparaturcafés finden können. Diese Plattform soll auch transparente Informationen zu Reparaturpreisen bieten. Während ein Gerät in Reparatur ist, besteht die Möglichkeit, ein Ersatzgerät zu leihen.

Um sicherzustellen, dass möglichst viele Menschen von der Reparaturmöglichkeit Gebrauch machen, werden die Mitgliedstaaten ermutigt, verschiedene Maßnahmen zur Förderung der Reparatur zu ergreifen. Dazu gehören Reparaturgutscheine, Reparaturkurse und eine potenzielle Reduzierung der Mehrwertsteuer für Reparaturleistungen. Einige Kritiker bemängeln jedoch, dass die Länder nur verpflichtet sind, eine einzige Maßnahme nachzuweisen.

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In Deutschland gibt es bereits über 600 Repair-Cafés, in denen Freiwillige bei der Reparatur defekter Gegenstände unterstützen. Die Bundesregierung plant zudem, ein eigenes Recht auf Reparatur einzuführen, das über die europäischen Vorgaben hinausgehen könnte. Ren Repasi sieht Deutschland gut vorbereitet und prognostiziert eine Stärkung der Marktposition deutscher Hersteller, die bereits heute auf Reparaturfreundlichkeit und die ausreichende Bereitstellung von Ersatzteilen achten. Das neue Recht auf Reparatur wird voraussichtlich dazu beitragen, den Reparaturwerkstättenmarkt in Deutschland weiter zu stärken.

 

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