Grefrath.(abs) Seit Jahren erleben wir eine Privatisierungswelle, die den Handlungsspielraum der Kommunen in den sozialen und ökologischen Bereichen beschneidet. Dabei benötigen wir eigentlich mehr Handlungsspielraum, an statt weniger. Doch der Liberalisierungsdruck in der öffentlichen Daseinsvorsorge, nimmt immer mehr zu und zeigt in unzähligen Beispielen auf, wie private Firmen ticken: schnell kaufen, nichts investieren, einnehmen und wenn das Objekt ausgesaugt ist, schnell an den nächsten wieder verkaufen. Wir erleben es im Wohnungsbau, Post und Fernmeldewesen, Müll, Energie, Kultur, Freibäder, Wasserwirtschaft und Verkehr. Wir erleben es mit Banken, Krankenhäuser und Altenheime. Die Kostenexplosion durch die Vergabe öffentlicher Aufträge, steigt ins uferlose.

Das „Hit an Run Prinzip“ kostet Kommunen Milliarden und dem Bürger eine ständige Verschlechterung seines Lebensstandards. Eine Rekommunalisierung wird durch CETA, TTIP & Co unmöglich gemacht. Aus diesem Würgegriff der Konzerne, auch wenn es Kommunen schaffen würden entsprechende Mittel aufzubringen, kommen sie nicht mehr raus. Politik im Sinne der Bürger ist so nicht mehr zu gestalten.
Die Politik wird machtlos zusehen müssen, wie internationale Konzerne Umwelt- und Sozialstandards abbauen, um ihre Gewinne zu maximieren.
Gemeinderäte können keine Entscheidungen ohne Rücksicht auf Konzerne treffen und haben auch keine Chance zu klagen, denn keine Kommune kann es sich leisten, millionenteure Anwälte zu engagieren um die kommunale Selbstverwaltung und Demokratie zu schützen. Weil es aber um Milliarden Beträge gehen kann, wird es jedoch sehr lohnenswert für Konzerne sein, teure Anwälte gegen Entscheidungen der Kommune zu den Schiedsgerichten zu schicken. So sind die Bürger der Willkür dieser Konzerne und ihren Geheimgerichten ausgesetzt, gegen deren „Entscheidungen“ es kein Rechtsmittel geben wird und wo Bürger, lokalen Unternehmen und Vereine aussen vor bleiben muss.
In diesen Verfahren stellen kommerzielle Anwaltskanzleien Kläger, Verteidiger und Richter. Das heißt: je nach Verfahren wird der „Kläger“ zum Verteidiger, der Richter zum Kläger für die gleichen „Mandanten“ usw. Niemand wird noch kontrollieren können, wer mit wem welche Absprache getroffen hat. Denn diese „Verhandlungen“ sind nicht öffentlich und nicht einmal der „Schiedsspruch“ muss bekannt gegeben, sondern kann zwischen den Parteien geheim gehalten werden. Eine andere Besonderheit liegt darin, dass dieser „Schiedsspruch“ sofort umgesetzt werden muss. Es gibt dagegen keine Berufungsinstanz oder Aufsicht. So bald Konzerne befürchten, durch Gesetze in ihrem Umsatz benachteiligt zu werden, werden sie diese Schiedsgerichte anrufe und – gewinnen. Besonders in Umweltauflagen, Konzessionsbedingungen und Ausschreibungen der staatlichen Stellen. Nicht zu vergessen, Betriebsgenehmigungen, die eigentlich dem deutschen Standard (z.B. Atomkraftwerke, Schweinemastbetriebe, Fracking u.ä.) widersprechen oder aber auch privat Unternehmen, die bis dahin für kommunale, öffentliche Aufträge tätig waren, können so vor Geheimgerichte gezerrt werden.
Unbezahlbar für die Steuerzahler und unverantwortlich den Menschen und der Natur gegenüber.

Teil 3: Unsere Umwelt, unser Leben

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