oedt/abs. Dürfen Menschen, die in einer Basis in Deutschland an einem Joystick sitzen, darüber entscheiden, ob andere Menschen in hunderten von Kilometern Entfernung getötet werden dürfen? Automatisieren wir die Tötung, um moralische und ethische Bedenken zu zerstreuen? Wird ja nicht so kommen – heißt es aus dem Verteidigungsministerium. Doch explizit ausschließen, möchte man es auch nicht. Denn, auch außerhalb bewaffneter Konflikte wäre der Einsatz bewaffneter Drohnen „ausnahmsweise“ denkbar, „wenn das einschlägige Völkerrecht zum Einsatz von Gewalt ermächtigt“. Doch die Erfahrung zeigt: Gelegenheit macht Diebe.

Deutschland ist jetzt schon eine der weltweiten Schaltzemtralen des internationalen Drohnenkrieg.

Noch im Jahr 2000 kritisierte die US-Administration die gezielte Tötung durch israelische Drohnen, als völkerrechtswidrig. Diese Rechtsauffassung wurde dann ad acta gelegt, als die USA eigene bewaffnete Drohnen

President Barack Obama is photographed during a presidential portrait sitting for an official photo in the Oval Office, Dec. 6, 2012. (Official White House Photo by Pete Souza)

hatte. Allein unter dem Friedensnobelpreisträger Obama wurden rund 550 Drohneneinsätze mit ca. 3800 Tote und hunderten getöteten Zivilisten („Kollateralschaden“) bekannt. Wie bei allen, gibt es auch hier eine Dunkelziffer, die wir wahrscheinlich nicht einmal erahnen. Eine gezielte Tötung ist Mord und weder ethisch noch moralisch oder verfassungsrechtlich zu begründen. Denn:

Artikel 1 GG

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

 

Presse:

Süddeutsche Zeitung

US-Militär:USA nennen erstmals Zahl ziviler Opfer von Kampfdrohnen

1.Juli 2016  Von Markus C. Schulte von Drach

Zwischen „64 und 116“ unschuldige Menschen seien getötet worden. Passt das zum Anspruch, präzise Schläge gegen Terroristen auszuführen? Das ist zweifelhaft – genau wie die völkerrechtliche Legitimität.

Nun hat die US-Regierung eingeräumt, dass bei etwa 500 Drohnenangriffen seit 2009 in Pakistan, Libyen, Somalia und im Jemen bis zu 116 unschuldige Zivilisten getötet wurden. Dabei sind in den neuen Zahlen keine Drohnenopfer in Afghanistan, Syrien und dem Irak enthalten.

Bereits im April hatte Präsident Barack Obama eingeräumt, dass Zivilisten bei Drohnenangriffen umgekommen sind – und sein Bedauern darüber geäußert. Manche Kritik, so hatte er auf der Pressekonferenz auf dem internationalen Nukleargipfel in Washington gesagt, sei „legitim“.weiter lesen

 

 

                                      

Tagesschau.de

Stand: 11.05.2020

Bewaffnete Drohnen für die Bundeswehr?

Bewaffnete Drohnen für die Bundeswehr sind seit langem umstritten, heute startet das Verteidigungsministerum eine Anhörung zu dem Thema. Ministerin Kramp-Karrenbauer hatte sich im Dezember in Afghanistan dafür ausgesprochen.

Das Verteidigungsministerium stößt heute eine im Koalitionsvertrag vereinbarte Debatte über die umstrittene Bewaffnung von Drohnen der Bundeswehr an. Der Parlamentarische Staatssekretär Peter Tauber hat Experten, Vertreter der Zivilgesellschaft und Mitglieder aller Bundestagsfraktionen zu einer Diskussion geladen. Dabei geht es um ethische und rechtliche Dimensionen bewaffneter Drohnen. Generalinspekteur Eberhard Zorn, der ranghöchste Soldat der Bundeswehr, soll eine militärische Betrachtung liefern. weiter lesen

 

Print Friendly, PDF & Email